Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Workshops, Anfängerkurse und Vereinsveranstaltungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
1. Boogie Woogie Club Nürnberg e.V.
Postfach 61 01 12
90221 Nürnberg
Kontakt: widerruf@boogie-woogie-club-nuernberg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E‑Mail oder per Post) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.boogie-woogie-club-nuernberg.de/widerrufsformular ausüben.
Wenn Sie diese Online‑Funktion nutzen, erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E‑Mail) mit den übermittelten Daten sowie dem Datum des Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Besonderheiten bei Workshops / Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung (z. B. Workshop, Kurs, Training) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Hinweis für Vereinsangebote
Sofern der Workshop durch ehrenamtliche Mitglieder durchgeführt wird, hat dies keinen Einfluss auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht. Kosten, die dem Verein bereits entstanden sind (z. B. Raummiete, Material), können im Rahmen des Wertersatzes berücksichtigt werden, sofern die Leistung bereits teilweise erbracht wurde.