Mitgliedschaft / Satzung

Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge

Mitglied

Beiträge in € monatl.

Mitglied aktiv (Vollmitglied)

12 €

Mitglied passiv, fördernd, ermäßigt:

Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, Studierende,

Auszubildende

7 €

Kind/Jugendliche/-r (bis zum vollendeten 18. Jahr)

5 €

Kind/Jugendliche/-r (bis 18 Jahre): 1. Kind eines Mitgliedes

frei

Kind/Jugendliche/-r (bis 18 Jahre): 2. oder weiteres Kind eines Mitgliedes

2 €

Beitrittserklärung für die Aufnahme in den Verein.

Mitglied des 1. Boogie Woogie Club Nürnberg kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt. Zweck des Vereins ist den Tanzsport zu pflegen und seinen ideellen Charakter zu wahren sowie aktive Jugendarbeit zu leisten. Juristische Personen können lediglich als fördernde Mitglieder dem Verein beitreten.

Der Vereinszweck wird durch regelmäßiges Tanztraining sowie durch die Teilnahme und Duchführung von Tanzveranstaltungen und Turnieren verwirklicht.

Der Verein verfolgt ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne “steuerbegünstigter Zwecke” der Abgabenordnung.

Dem Verein können ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie fördernde Mitglieder angehören.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind aktive und passive Mitglieder.

Aktive Mitglieder sind natürliche Personen, die am sportlichen Vereinsbetrieb teilnehmen.

Passive Mitgliedschaft können Mitglieder erwerben, welche wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Ortsabwesenheit von voraussichtlich mehr als drei Monaten nicht am sportlichen Vereinsbetrieb teilnehmen können. Im Falle einer Schwangerschaft kann auch der Tanzpartner die passive Mitgliedschaft beantragen.

Ehrenmitglieder

Eine Ehrenmitgliedschaft kann durch den Vorstand widerruflich ausgesprochen werden. Sie kann dem Mitglied zuteil werden, welches sich um den 1. Boogie Woogie Club Nürnberg verdient gemacht hat.

Fördernde Mitglieder 

Einzelpersonen, Personenverbände oder juristische Personen können als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht aufgenommen werden.

Mitglied kann man mittels schriftlichen Antrag zur Aufnahme in den Verein werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

Ein Austritt ist jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung möglich.

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 6 Monate.

Mitgliedsbeiträge

Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Die Beiträge sind jeweils zum Ersten eines jeden Quartals im voraus zu entrichten.

Satzung

Hier die aktuelle Satzung des 1. Boogie Woogie Club Nürnberg e.V. zum Ausdrucken in pdf